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Hauptuntersuchung

Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.

Sollte Ihre Hauptuntersuchung anstehen, können Sie diese schnell und einfach bei uns durchführen lassen. Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation.

Vorab Check ab 24,99€ inkl. MwSt

Häufig gestellte Fragen

  • Was wird bei der HU geprüft?

    Die Prüfung umfasst folgende Bereiche:

    • Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h zu Beginn der HU
    • Weiterentwickelte Prüfung der gesamten Fahrzeugelektronik (über elektronische Fahrzeugschnittstelle) mit HU-Adapter
    • Bremsanlage mit angepasster Prüfung nach EU-Vorgaben (Mindestabbremsung, Beladung/Beladungssimulation, Bezugsbremskräfte)
    • Lenkanlage
    • Sichtverhältnisse (z.B. Scheiben, Spiegel, Folien)
    • Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
    • Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
    • Fahrgestell, Rahmen, Aufbau sowie daran befestigte Teile
    • Sonstige Ausstattungen (z.B. Airbag, Lenkschloss, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten)
    • Umweltbelastung (Geräusche, Abgase, Verlust von Flüssigkeiten, Gasanlagen im Antriebssystem)
    • Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

    Untersuchung der Bauteile und Systeme:

    • Ausführung (Gestaltung, Anbringung, Anzahl, vorgegebene Schaltung, erforderliche Kennzeichnung)
    • Zustand (Beschädigung, Korrosion und Alterung, übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel, sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage, Verlegung sowie Freigängigkeit und Leichtgängigkeit)
    • Funktion
    • Wirkung (Einhaltung bzw. Erreichen vorgegebener Grenzwerte)

  • Wann und in welcher Frequenz ist die HU fällig?

    Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Taxis und Mietwagen unterliegen einer größeren Beanspruchung und sind daher alle 12 Monate fällig. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU. Omnibusse, LKWs und Anhänger unterliegen wiederum eigenen Prüfintervallen.

  • Welche Unterlagen muss ich zur HU mitbringen?

    Für die HU müssen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein des zu prüfenden Fahrzeugs und ggf. den Untersuchungsbericht der vorherigen HU mitbringen. Bei getunten oder baulich veränderten Fahrzeugen sind die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen wie z. B. Sonderfelgen oder Tieferlegungsfedern vorzulegen. Sind diese Änderungen im Fahrzeugschein eingetragen, genügt es diesen mitzubringen.

    Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.

    Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.

  • Wie erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?

    Die runde Prüfplakette am hinteren amtlichen Kennzeichen zeigt das Jahr sowie den Monat der nächsten Hauptuntersuchung an. Die Prüfplakette gibt es in sechs Grundfarben, welche sich alle sechs Jahre wiederholen. Das Jahr ist zusätzlich eingekreist in der Mitte der Prüfplakette zu erkennen. Außerhalb des Kreises sind die Zahlen von 1 bis 12 angeordnet. Die Zahl, die oben mittig angeordnet ist, zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung.

    Die zwei Striche unterhalb der Zahlen 1, 12 und 11 haben keinen Einfluss Hauptuntersuchungstermin. Sie helfen lediglich der Polizei oder dem Ordnungsamt im Vorbeifahren die Prüfplakette besser lesen zu können und somit HU-Überzieher zu identifizieren.

  • Was passiert, wenn ich die HU-Frist nicht einhalte? / Wie lange darf ich die HU-Frist überziehen?

    Die Hauptuntersuchung muss in der Regel alle 24 Monate erfolgen. Ab einer Terminüberschreitung von mehr als zwei Monaten, wird Ihnen ein Aufpreis von 20 Prozent auf den Hauptuntersuchungspreis berechnet, da das Fahrzeug nun intensiver geprüft werden muss. Wer mit einer mehr als zwei Monate abgelaufenen Prüfplakette in eine Verkehrskontrolle gerät dem drohen je nach Schwere Verwarn-, Bußgeld oder Punkte in Flensburg. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die ohne gültige Prüfplakette im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind. Bei Unfällen, die auf mangelnde Hauptuntersuchung zurückzuführen sind, wird die Kfz-Versicherung Regressansprüche gegenüber dem Fahrzeughalter geltend machen.

    Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
    Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    Mehr als zwei Monate : 15 Euro
    Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
    Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

    Bis zu zwei Monate: 15 Euro
    Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
    Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
    Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

    Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die einmonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,– kosten.

  • Was ist bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen zu beachten?

    Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen dürfen lediglich im zugelassenen Zeitraum genutzt werden. Dieser ist an den Ziffern zu erkennen, welche am rechten Rand des Kfz-Kennzeichens übereinander stehen. Die Ziffer über dem Strich gibt dabei den Beginn, die Ziffer unter Strich das Ende des Zeitraums an. Der Zeitraum reicht von zwei bis maximal elf Monaten. Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen brauchen nicht außerhalb des Betriebszeitraums zu Hauptuntersuchung, sondern im ersten Monat nach der Betriebspause. Außerhalb des Betriebszeitraums darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden, sondern ist auf nicht öffentlich zugänglichem Grund abzustellen. Hierzu gehören beispielsweise ein Privatgrundstück oder eine Garage.

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